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An Ihrer Seite – unsere Rechtsabteilung

Nicht nur in (Corona-)Krisenzeiten ist ein verlässlicher Ratgeber wichtig. Die arbeitsrechtlichen Fragen im unternehmerischen Alltag sind vielfältig und manchmal sehr komplex. Und die Antworten aufgrund der aktuellen Rechtsprechung stets im Wandel. Mit über 6.500 Beratungen im vergangenen Jahr* konnten wir unseren Mitgliedern erneut einen umfangreichen Service bieten: Schnell, unkompliziert und immer mit Fokus auf eine für das Unternehmen beste Lösung! Über 200 Prozesse haben wir für unsere Mitgliedsfirmen geführt, wobei wir viele der Auseinandersetzungen ohne Unterstützung der Gerichte lösen konnten.

Diese Fragen standen im Vordergrund in der Beratung:

Abschluss von Aufhebungsverträgen bzw. deren Anfechtung

Fragestellungen über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und taktische Fragen zum Umgang mit dem Gremium

Berechtigungsfragen zum Thema Ausspruch von Kündigungen

Probleme im Zusammenhang mit Ausbildungsverhältnissen

Abmahnungen, insbesondere wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

Krankheitsbedingte Kündigungen und BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)

Urlaubsberechnung bei Ausscheiden, Verfall von Urlaubsansprüchen und Hinweispflicht des Arbeitgebers

Vereinbarungen zu Fortbildungen mit Rückzahlungsklauseln

Strategische Beratung bei Umstrukturierungen, insbesondere Betriebsübergang (§ 613 a BGB) sowie Umfirmierung

Besondere „Corona“-Themenschwerpunkte waren:

Quarantäne und Entgeltfragen (Infektionsschutzgesetz)

Reiserückkehr und Entgeltfragen (§ 616 BGB)

Entgeltfortzahlung in der Kurzarbeit

Beantragung von Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit im Verhältnis zu Urlaubs- und Überstundenkonten

Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit

Individuelle Gestaltung von Vereinbarungen mit Arbeitnehmenden über Kurzarbeit

Neueinstellung und Kündigung trotz Kurzarbeit

5

begleitete Tarifverhandlungen

200

begleitete Gerichtsverfahren & außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten

6500

arbeitsrechtliche Beratungen

Wissensvorsprung durch Schulungen –
Von der Annonce bis zum Zeugnis sicher!

Durch unsere Seminare und Info-Veranstaltungen bleiben unsere Mitglieder immer auf dem neuesten Stand. Im Frühjahr 2020 fand zum Beispiel erneut unsere arbeitsrechtliche Seminarreihe „Arbeitsrecht 1,2,3“ statt. An drei Vormittagen vermittelten unsere Verbandsjuristinnen im Hotel Kieler Kaufmann einen Überblick über die wichtigsten Regularien, Gesetze und Vorschriften in der Personalarbeit. Das „Stechuhr“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (weitere Informationen dazu finden Sie auch hier) wurde in einer Info-Veranstaltung ausführlich diskutiert: Marlies Heimann, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, stellte den Spruch aus Luxemburg vor. Im Anschluss erläuterte Prof. Dr. Stefan Lunk, Fachanwalt für Arbeitsrecht, die möglichen Auswirkungen auf die unternehmerische Praxis. Informativ und kurzweilig zugleich: Unsere jährliche Rückschau auf die aktuelle Rechtsprechung. 2019 haben wir das arbeitsrechtliche Jahr mit Präsidentin Marlies Heimann im Atlantic Hotel Revue passieren lassen – natürlich erneut mit viel Raum für Networking und Austausch.

Oberstes Ziel unserer arbeitsrechtlichen Veranstaltungen: Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden, juristische Gefahrenquellen in der Praxis rechtzeitig zu erkennen und künftig zu umgehen. So können zeitaufwendige Streitigkeiten und unter Umständen teure Gerichtsverhandlungen vermieden werden.

76 % der Mitglieder nutzten uns im vergangenen Jahr*.

* Zeitraum Juni 2019 bis August 2020